Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist berechtigt, seine Reservierung bis zu 20 Tagen vor Anreise kostenfrei zu stornieren; bei späterer Stornierung wird eine Ausfallgebühr entsprechend Ziff. 4. b) erhoben.
4. b) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 15% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 30% des Pensionspreises.
5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4. b) errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.